Satzungsberatung
Der Liberale Parteiservice berät die Funktionsträgerinnen und Funktionsträger der FDP (insbesondere Vorsitzende sowie Schaftmeisterinnen und Schatzmeister) bei Satzungsfragen, so zum Beispiel, wenn Untergliederungen sich eine neue Satzung geben oder Änderungen an ihrer Satzung beschließen möchten.
Parteien- und Vereinsrecht
Die dargestellte Beratung erstreckt sich auch auf Fragen rund um das Parteien-, Vereins- und Wahlrecht – z.B. wenn es darum geht, wie Listen für Wahlen aufzustellen sind und welche Mitglieder hierzu einzuladen sind.
Abmahnungen
Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen – z.B. wegen unberechtigter Nutzung von Bildern oder Schriftarten – lassen sich trotz aller Sorgfalt nicht immer vermeiden. Der Liberale Parteiservice berät die Gliederungen der FDP, wie man in einem solchen Fall richtig reagiert.
Schiedsgerichtsbetreuung
Der Liberale Parteiservice ist zudem die Geschäftsstelle des FDP-Bundesschiedsgerichts. Er betreut damit insbesondere Beschwerden, die sich gegen erstinstanzliche Beschlüsse der Landesschiedsgerichte der FDP richten.
Mahnverfahren
Sofern im Einzelfall gewünscht, übernimmt der Liberale Parteiservice auch das außergerichtliche bzw. das gerichtliche Mahnverfahren, wenn Mitglieder mit ihrem Beitrag säumig sind. Dies umfasst auch die Beendigung der Mitgliedschaft.
Datenschutz
Zudem ist das Büro der bzw. des Datenschutzbeauftragten der FDP beim Liberalen Parteiservice angesiedelt. In diesem Zusammenhang erhalten Funktionsträgerinnen und Funktionsträger der FDP Hilfestellung bei allen Fragen zum Datenschutz innerhalb der FDP.
Rechtsanwalt
Dr. Thomas
Hahn
Satzungsrecht, Wahlrecht, Parteienrecht, Datenschutz
Tel. 030 28 49 58 84