Der Liberale Parteiservice in Kürze
Der Liberale Parteiservice (LiPS) wurde 1999 von der Bundespartei gemeinsam mit den Landesverbänden gegründet. Ziel war es, eine bessere Kooperation zwischen den Ländern zu organisieren, organisatorische Aufgaben zu verlagern und ein gemeinsames Angebot für zentrale Dienstleistungen zu gestalten, um die Gliederungen auch von organisatorischen und adminstrativen Aufgaben zu entlasten. Zunächst organisierte der LiPS einen gemeinsamen EDV-Verbund untereinander, der sicherstellte, dass alle Landesgeschäftstellen EDV-technisch auf einem Stand und miteinander vernetzt sind. Zudem erstellte der LiPS den Gesamtrechenschaftsbericht und verbuchte auf Basis einer Einnahmen- und Ausgabenlisten der Untergliederungen, woraus die Zuwendungsbestätigungen für die Mitgliedsbeiträge und Spenden erstellt wurden.
Der LiPS ist eine Arbeitseinheit von Bundesverband und den Landesverbänden. Er ist keine Firma, sondern handelt in Auftrag und Vollmacht von Bundespartei und Landesverbänden. Er ist gemäß § 278 BGB Erfüllungsgehilfe. Entscheidungsgremium des LiPS ist der Beirat. Mitglied sind die Bundespartei und die Hauptgeschäftsführer der Landesverbände. Vorsitzender des Beirats ist von Amts wegen der Bundesgeschäftsführer. Nach außen vertreten wird er vom geschäftsführenden Koordinator, der aus den Reihen der Hauptgeschäftsführer gewählt wird. Der LiPS-Beirat berät und entscheidet über das gemeinsame Leistungsangebot des LiPS. Über den Haushalt des LiPS entscheidet die Landesschatzmeisterkonferenz, gemäß § 1 Abs 3 sind die Mitglieder dort die Landesschatzmeister sowie der Bundesschatzmeister.